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Abrechnungszentren für Physiotherapeuten im Vergleich – Anbieter, Gebühren und die passende Praxissoftware

Du suchst ein Abrechnungszentrum für deine Physiotherapie-Praxis, also einen Dienstleister, der dir die Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen abnimmt. Die Auswahl ist größer als gedacht, und die Konditionen sind unterschiedlich transparent: Ein Teil der Zentren stellt die Gebührensätze offen ins Netz, der Rest nennt sie erst im persönlichen Angebot.

Diese Seite bringt beides zusammen: was die einzelnen Abrechnungsstellen für Physiotherapeuten kosten und leisten, und mit welcher Praxissoftware sie zusammenarbeiten. Der zweite Punkt wird dabei regelmäßig unterschätzt: Am rundesten läuft die Abrechnung, wenn dein Zentrum direkt an deine Praxissoftware angebunden ist.

Abrechnungszentren für Physiotherapie im Vergleich

Die Tabelle zeigt die Zentren, die für Heilmittelerbringer die Kassenabrechnung nach § 302 SGB V übernehmen. Alle Angaben stammen von den jeweiligen Anbieterseiten und haben den Stand September 2026, sofern in der Zelle nicht anders angegeben; die Spalte zur Praxissoftware stammt aus den Antworten der Hersteller auf unseren Fragenkatalog. Die Zeilen sind alphabetisch sortiert.

Am Smartphone liest sich die Tabelle am besten im Querformat. Dreh das Gerät einmal.

AbrechnungszentrumKonditionenAuszahlungPraxissoftware mit direkter Anbindung
ADH0,90 % Rezeptabrechnung im „Rundum-Sorglos-Paket“ bei 21 Kalendertagen Auszahlung (Stand 01.07.2026). Der Satz richtet sich nach dem Auszahlungstermin: 0,55 % bei 28 Kalendertagen, 4,55 % bei einem Kalendertag. Wer selbst vorcodiert, bekommt 0,10 Prozentpunkte RabattBei jeder Abrechnung frei wählbar zwischen 1 und 28 KalendertagenHenara
ARNIKeine Sätze veröffentlicht. Auf der Website heißt es „Keine Grundgebühren, keine versteckten Kosten“; Mitglieder von BED und VPT bekommen zwei kostenfreie Probeabrechnungen„Flexible Einsende- und Auszahlungstermine“Starke Praxis von Buchner, als ARNI-Paket gebündelt
AS AbrechnungsstelleNicht veröffentlichtKeine AngabeProleos⁺, thevea
HenaraNicht veröffentlichtKeine AngabeHenara; Software und Zentrum vom selben Anbieter
NOVENTI azhKassenabrechnung ab 96,80 € pro Monat, Privatabrechnung ab 2,49 € je Verordnung. Einen Prozentsatz nennt NOVENTI nicht; laut Fußnote hängt der Preis „vom vertraglichen Zahlungsziel, Anzahl der Einreichungen und Bruttorezeptumsatz“ ab„Auszahlung zum Wunschtermin“ – konkrete Fristen nennt der Anbieter nichtNOVENTI Ora
opta dataNicht veröffentlicht, Verweis auf einen TarifkonfiguratorKeine Angabe auf der Heilmittelseitethevea
OpticaAbrechnungsgebühr ab 1,28 % vom Bruttogesamtbetrag „zzgl. gesetzl. MwSt.“, Mindestgebühr 29 € je Abrechnung. Privatrezepte ab 2,90 %Standard zum vereinbarten Zahlungstermin. Die Sofortauszahlung ist eine Zusatzleistung und kommt mit ab 1,15 % oben drauf: 90 % der Nettoforderung nach 2 Tagen, die restlichen 10 % nach 27 TagenOptica Viva
rfhm0,95 % „vom Rezept-Brutto zzgl. der gesetzlichen MwSt.“ bei 30 Tagen Auszahlung; jeder Tag früher kostet 0,10 Prozentpunkte mehrZu jeder Einreichung frei zwischen 1 und 30 Tagen wählbar, direkt in der PraxissoftwareiPrax (Abrechnungsmodell Cash Flex)
RZHNicht veröffentlicht„Pünktliche Auszahlung zu flexiblen Terminen“synaptos

Drei Dinge fallen an dieser Tabelle sofort auf. Erstens: Ein Prozentsatz und ein Monatspreis lassen sich nicht gegeneinander rechnen. NOVENTI nennt als einziges Zentrum hier einen monatlichen Einstiegsbetrag, alle anderen mit veröffentlichten Konditionen arbeiten mit einer Quote vom Umsatz. Zweitens: ARNI, die AS Abrechnungsstelle, Henara, opta data und das RZH nennen vor dem Erstgespräch überhaupt keine Zahl. Und drittens steht hinter jedem Zentrum in dieser Tabelle mindestens eine Praxissoftware mit direkter Anbindung, bei einigen sogar dieselbe Firma.

Was ein Abrechnungszentrum für dich tut

Die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen läuft über § 302 SGB V. Die Vorschrift verlangt maschinenlesbare Daten in einem festgelegten Format, verschlüsselt übertragen an die richtige Datenannahmestelle, fristgerecht und formal fehlerfrei. Dieses Paket nimmt dir ein Abrechnungszentrum ab.

Konkret heißt das: Deine Verordnungen werden taxiert (also mit Positionsnummern, Behandlungsanzahl und Betrag versehen), auf Plausibilität geprüft und an die Kostenträger übermittelt; die Rückläufer verfolgt das Zentrum nach. Kürzt eine Kasse, sieht sich das Zentrum den Absetzungsgrund an und widerspricht, wenn er nicht trägt. Dazu kommen je nach Anbieter Zuzahlungsmanagement, Rezeptversicherung und ein Portal, in dem du den Status deiner eingereichten Rezepte siehst.

Eine Sache übernimmt kein Zentrum: die Prüfung der Verordnung, wenn der Patient sie bei dir abgibt. Ausgestellt hat sie der Arzt. Einen Teil der Angaben darfst du nach dem Rahmenvertrag nach § 125 SGB V selbst ergänzen oder korrigieren, dokumentiert mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ neben der geänderten Stelle. Andere Angaben, etwa Diagnosegruppe, Heilmittel oder die Zahl der Behandlungseinheiten, muss der Arzt nachziehen. Was ungeprüft durchgeht, kommt später als Absetzung zurück.

Drei Arten von Dienstleistern, die alle in deiner Trefferliste landen

Ob du nach „Abrechnungszentrum“, „Abrechnungsstelle“ oder „Abrechnungsdienstleister“ suchst, macht für die Trefferliste kaum einen Unterschied, denn die Begriffe werden von den Anbietern synonym verwendet. Dahinter stecken aber drei verschiedene Geschäftsmodelle, und der Unterschied bestimmt, wer die Arbeit macht und wofür du zahlst.

Klassisches Abrechnungszentrum

Du reichst deine Rezepte ein, das Zentrum taxiert, prüft, übermittelt an die Kostenträger und kümmert sich um die Rückläufer. Abgerechnet wird in aller Regel prozentual vom Bruttoumsatz deiner eingereichten Rezepte. Das sind die Anbieter aus der Tabelle oben. Um diese Gruppe geht es auf dieser Seite.

Selbstabrechnungs-Plattform

Hier rechnest du weiterhin selbst ab, die Plattform stellt nur Software und Übertragungsweg. Bezahlt wird als monatliche Gebühr. Die Taxierung und das Rückläufermanagement bleiben bei dir, deshalb ist das mit einem Abrechnungszentrum weder preislich noch inhaltlich vergleichbar. DMRZ arbeitet so und wirbt damit, dass dafür keine eigene ITSG-Registrierung nötig ist.

Privatabrechnungsstelle

Spezialisiert auf Rechnungen an Selbstzahler und Privatpatienten, meist mit Factoring und Mahnwesen. Mit der Kassenabrechnung nach § 302 SGB V hat diese Gattung nichts zu tun. Für eine Praxis, deren Umsatz überwiegend aus Kassenrezepten kommt, löst sie das Hauptproblem also gar nicht, auch wenn solche Anbieter bei Physio-Suchbegriffen weit oben stehen.

Die Abrechnungszentren im Einzelnen

Was die Zentren über ihr eigenes Leistungsspektrum sagen, in derselben alphabetischen Reihenfolge wie in der Tabelle.

ADH

Die ADH Abrechnungzentrum für Heilmittelerbringer GmbH aus Papenburg kommuniziert ihre Preise am offensten. Inhaltlich bemerkenswert ist die Zusage beim Absetzungsmanagement: „Absetzungen der Krankenkassen werden von uns geprüft. Unzulässig? Wir legen ohne zusätzliche Kosten Einspruch für Sie ein.“ Verordnungsprüfung, Codierung, Taxierung und Mahnwesen sind im Paketpreis enthalten; Zuzahlungsmanagement und Privatabrechnung lassen sich dazubuchen. Als Praxissoftware bindet ADH Henara an.

ARNI

Die ARNI Abrechnungsstelle Niedersachsen für Heil- und Hilfsmittel GmbH aus Hannover ist seit 1966 im Markt und betreut nach eigenen Angaben über 1.500 Kunden. Die Website nennt die „Datenlieferung gemäß § 302 SGB V“, die „Prüfung der Daten und Klärung möglicher Lücken oder Absetzungsgründe“, flexible Einsende- und Auszahlungstermine sowie ein Kundenportal; Forderungsmanagement gibt es auf Anfrage. Bemerkenswert für den Praxisalltag: ARNI bündelt die Praxissoftware Starke Praxis von Buchner als eigenes ARNI-Paket und stellt Praxismaterial wie Quittungsblöcke für die Zuzahlung kostenfrei. Zu den Gebühren heißt es nur „Keine Grundgebühren, keine versteckten Kosten“. Sätze veröffentlicht ARNI nicht.

AS Abrechnungsstelle AG

Die AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG mit Sitz in Bremen führt neben der Leistungsabrechnung ein Kundenportal, die TI-Anbindung sowie die Bausteine „AS Ausfallschutz“ und „AS Finance“ im Angebot. Konditionen stehen weder auf der Physiotherapie-Seite noch bei den Zusatzleistungen. Direkt angebunden sind nach Herstellerangabe Proleos⁺ und thevea.

Henara

Henara ist der Sonderfall in dieser Liste: Praxissoftware und Abrechnungszentrum kommen vom selben Anbieter. Auf der eigenen Website heißt es: „Henara ist nicht nur eine Praxissoftware, sondern auch ein erfahrenes Abrechnungszentrum für Physiotherapeuten.“ Wer die Software nutzt, kann den Abrechnungsservice dazubuchen, ein anderes Zentrum wählen oder ein Selbstabrechnungsmodul ergänzen. Konditionen veröffentlicht Henara nicht.

NOVENTI azh

Hinter azh steht die NOVENTI HealthCare GmbH, die außerdem die Marken srzh und zrk sowie die Praxissoftware NOVENTI Ora führt. Zum Angebot gehören die Kassenabrechnung, eine Rezeptprüfung nach Heilmittelrichtlinie, ein RezeptCheck mit Ausfallschutz, Privatliquidation samt Inkasso und Mahnwesen sowie die Auszahlung zum Wunschtermin.

opta data

opta data deckt Abrechnung und Software aus einer Hand ab. Die angebundene Praxissoftware thevea gehört zum selben Konzern: Die opta data Gruppe führt die thevea GmbH in ihrer Unternehmensliste als „ein Unternehmen der opta data Gruppe“, beide sitzen unter derselben Essener Adresse. Zur Gruppe zählen außerdem die opta data Finance GmbH und die DZH. Genannt werden automatische Verordnungsprüfung, Schutz vor Absetzungen und Unterstützung bei der TI-Anbindung.

Optica

Die Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH gehört zur Dr. Güldener Gruppe, die Praxissoftware Optica Viva stammt aus demselben Haus. Geworben wird mit der „Vollständigen Kassenabrechnung nach § 302 SGB V – von der Taxierung über die Datenlieferung an die Kostenträger bis zur Rezeptversicherung“. Die Rezeptprüfung ist gestaffelt: maschinell als SMART-Prüfung, manuell durch Fachleute als EXPERT-Prüfung. Statistiken und Absetzungsübersichten laufen über das Portal MeinOptica.

rfhm

Das Rechenzentrum für Heilmittelerbringer München taucht in den Suchergebnissen zum Thema kaum auf, steht aber als Partner-Rechenzentrum hinter dem Abrechnungsmodell Cash Flex von iPrax. Der Unternehmenszweck umfasst Abrechnungsdienstleistung und Factoring; das Unternehmen ist Mitglied im Deutschen Factoring Verband. Die Auszahlung ist ungewöhnlich fein gestaffelt: Du wählst den Auszahlungstag zu jeder Einreichung neu, direkt in iPrax.

RZH

Das RZH Rechenzentrum für Heilberufe gehört zur ARZ Haan AG und stellt die Konzernanbindung selbst als Argument heraus: „Das bedeutet Liquidität und schützt Sie vor Unsicherheiten.“ Die Verordnungsprüfung heißt RZH.Control, das Kundenportal RZH Home zeigt Statusanzeigen, Differenzmanagement und Beleg-Images. Aus dem Kreis der Praxissoftwares nennt synaptos das RZH als angebundenes Zentrum.

Weitere Abrechnungsstellen, die dir begegnen werden

Der Markt ist größer als diese Liste, und es gibt kein öffentliches Verzeichnis aller Abrechnungsstellen für Heilmittelerbringer. In den Herstellerangaben der Praxissoftwares tauchen als angebundene Zentren zusätzlich Mediteasy, AZ Gaede, die Abrechnungsstelle Mittelrhein, das PAS Dr. Hammerl Abrechnungszentrum und der Abrechnungsservice der Bank für Sozialwirtschaft auf. Wir haben sie hier nicht im Einzelnen geprüft. Nennt dein Softwareanbieter eines davon, gelten dieselben Fragen wie oben: Satz, Auszahlungsfrist, Mindestlaufzeit.

Warum deine Praxissoftware die Auswahl einschränkt

Ein Abrechnungszentrum kann noch so gute Konditionen haben: Erst die Anbindung an deine Software macht aus der Abrechnung einen durchgehenden Vorgang. Ist sie da, wandern die Abrechnungsdaten direkt ins Zentrum, und Rezeptbild, Status und Absetzungsgründe kommen dorthin zurück, wo du ohnehin arbeitest. Fehlt sie, klär mit dem Anbieter, auf welchem Weg die Daten stattdessen übergeben werden. Die Papierbelege gehen in beiden Fällen ins Zentrum, solange die Verordnung auf Papier existiert. Genau daran scheitern Wechsel regelmäßig, und in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Praxen diesen Zusammenhang erst bemerken, wenn sie schon wechseln wollen.

Schreibtisch mit Belegen, Taschenrechner und Tastatur – Sinnbild für die Rezeptabrechnung in der Physiotherapie-Praxis
Ist das Zentrum an die Praxissoftware angebunden, gehen die Abrechnungsdaten direkt hinaus und die Ergebnisse kommen dorthin zurück.

Die folgende Übersicht zeigt für die von uns empfohlenen Praxissoftwares, welche Zentren nach Herstellerangabe direkt angebunden sind. „Keine“ heißt hier: Es gibt keine fertige Schnittstelle. Abrechnen über ein Zentrum bleibt möglich, den Übergabeweg klärst du mit dem Anbieter. Worin sich die Programme beim Abrechnen sonst noch unterscheiden, steht im Vergleich der Abrechnungssoftware für die Physiotherapie.

Auch hier gilt am Smartphone: einmal ins Querformat drehen.

Physio-SoftwareDirekt angebundene AbrechnungszentrenHinweis
appointmed Logokeineappointmed exportiert Abrechnungsdaten im PAD-Format, mit dem laut Hersteller die gängigsten Abrechnungsstellen arbeiten
Henara LogoADH, Mediteasy, AZ Gaede, HenaraHenara betreibt selbst ein Abrechnungszentrum; ein Selbstabrechnungsmodul ist zubuchbar
iPrax LogorfhmiPrax bindet rfhm im Modell Cash Flex vollintegriert an; mit Cash Basic wählst du stattdessen ein beliebiges Zentrum
medo.check Logokeinemedo.check bindet nach eigener Angabe kein Abrechnungszentrum an, nennt aber Schnittstellen zu Kassenabrechnungssystemen
NOVENTI Ora LogoNOVENTI azhNOVENTI Ora übermittelt den Abrechnungsdatensatz für NOVENTI-Kunden digital ans Zentrum
Optica Viva LogoOptica sowie einzelne weitere, vom Hersteller nicht namentlich genanntOptica Viva stammt aus der Optica-Gruppe; die Wahl des Zentrums bleibt laut Hersteller frei
Patientify LogokeinePatientify ist auf Privatpraxen und Selbstzahler ausgerichtet; die direkte Kassenabrechnung ist nach Herstellerangabe geplant
Proleos+ LogoAS AbrechnungsstelleProleos⁺ spielt das abgerechnete Rezeptbild zurück in die Software und bietet Factoring je Verordnungspaket
synaptos LogoRZHsynaptos bündelt die Übermittlung in einem eigenen Abrechnungs-Cockpit
thevea Logoopta data, AS Abrechnungsstellethevea gehört zur opta data Gruppe; andere Zentren lassen sich laut Hersteller kombinieren
tinana Logokeinetinana ist primär auf die Selbstabrechnung ausgelegt; ein Zentrum lässt sich laut Hersteller flexibel einbinden

Wenn Software und Abrechnung aus einem Konzern kommen

Bei vier Kombinationen aus der Tabelle ist die Verbindung enger als eine Kooperation. NOVENTI Ora stammt von NOVENTI HealthCare, dem Unternehmen hinter azh. Optica Viva kommt von der PRAXINO GmbH und wird von Optica als eigene Praxissoftware geführt; Optica selbst gehört zur Dr. Güldener Gruppe. Die thevea GmbH ist ein Unternehmen der opta data Gruppe. Und bei Henara fallen Software und Abrechnungszentrum sogar in einem Anbieter zusammen. Das ist die engste Form davon.

Das ist zunächst ein Vorteil, und zwar ein handfester: Wenn beides aus demselben Haus kommt, ist die Integration in aller Regel tiefer. Rezeptbilder kommen zurück in die Software, Absetzungsgründe stehen dort, wo du ohnehin arbeitest, Preislisten werden zentral eingespielt. NOVENTI beschreibt es als eigenes Produktmerkmal, dass der Abrechnungsdatensatz für NOVENTI-Kunden zusätzlich digital an das Abrechnungszentrum geht.

Die Kehrseite solltest du trotzdem kennen: Ein Wechsel betrifft dann beides gleichzeitig. Wer das Abrechnungszentrum verlassen will, verliert unter Umständen genau den Teil der Software-Integration, wegen dem er sich ursprünglich dafür entschieden hat.

Wenn ein fester Partner besteht, die Wahl aber frei bleibt

synaptos und iPrax haben sich auf ein Zentrum festgelegt, ohne dich darauf zu verpflichten: synaptos auf das RZH, iPrax im Modell Cash Flex auf rfhm. Proleos⁺ rechnet über die AS Abrechnungsstelle ab; ohne Proleos⁺ ist auch die Selbstabrechnung möglich. tinana gehört mit einer eigenen Variante dazu: Die Software zielt auf die Selbstabrechnung, lässt sich laut Hersteller aber mit einem Zentrum deiner Wahl kombinieren. Auch thevea öffnet trotz Konzernbindung den Weg zu anderen Zentren.

Wie gut das funktioniert, wenn es passt, beschreibt ein thevea-Anwender in unserem Erfahrungsbericht: Er erfasst die Verordnung in der Software, die Abrechnung geht online an AS Bremen, und er bekommt direkt eine Übersicht über Brutto- und Nettoumsatz. Sein Fazit zur Abrechnung fällt entsprechend knapp aus – „kinderleicht“. Im selben Bericht steht aber auch der Satz, auf den es hier ankommt: thevea hat nicht mit jedem Abrechnungszentrum eine Schnittstelle.

Wenn die Kassenabrechnung nicht der Schwerpunkt ist

Einige Praxissoftwares zielen bewusst nicht auf die Kassenabrechnung. Das ist eine Positionierung, die zu Privatpraxen passt. appointmed exportiert Abrechnungsdaten im PAD-Format, sagt aber selbst: „Eine Schnittstelle oder Kooperation mit einzelnen Abrechnungsstellen besteht derzeit nicht.“ Patientify richtet sich an Privatpraxen und plant die direkte Kassenabrechnung erst. medo.check antwortet auf die Frage nach dem Abrechnungszentrum knapp: „Haben wir nicht! – Es gibt aber Schnittstellen zu Kassenabrechnungssystemen.“

Was du daraus mitnimmst: Prüfe die Reihenfolge deiner Entscheidung. Hast du bereits eine Software, die dir gefällt, engt sie den Kreis der Zentren mit digitaler Anbindung ein. Ist dir umgekehrt ein bestimmtes Zentrum wichtig, gehört die Frage nach der Schnittstelle schon in das erste Gespräch mit dem Softwareanbieter.

Was ein Abrechnungszentrum kostet

Der Markt ist schwer vergleichbar. Das ist der Kritikpunkt, den wir in Gesprächen mit Praxen am häufigsten hören. Die Zahlen stehen oben in der Tabelle, interessanter ist die Struktur dahinter.

Der Normalfall ist ein Prozentsatz vom eingereichten Rezept-Bruttoumsatz. Er wächst also mit deiner Praxis, und er sagt für sich genommen wenig aus: Bei Optica greift unterhalb von 29 € je Abrechnung eine Mindestgebühr; bei kleinen Einreichungen zahlst du damit mehr als den Prozentsatz. Und NOVENTI nennt statt eines Prozentsatzes nur einen monatlichen Einstiegspreis.

Der eigentliche Preistreiber steckt woanders. ADH und rfhm machen ihn sichtbar, weil sie ihn offen ausweisen: Schnelles Geld ist ein eigenes Produkt, und du bezahlst dafür. Bei ADH liegen zwischen einer Auszahlungsfrist von 28 Tagen und einem Kalendertag vier Prozentpunkte; bei rfhm kostet jeder Tag früher 0,10 Prozentpunkte mehr. Bei den Zentren ohne veröffentlichte Konditionen steckt derselbe Mechanismus im Angebot, nur siehst du ihn erst im Gespräch.

Ein Detail, das leicht untergeht: Optica und rfhm weisen ihre Sätze ausdrücklich „zzgl. gesetzl. MwSt.“ aus. Bei den übrigen Zentren steht dazu nichts auf der Preisseite. Frag im Angebot nach, ob der genannte Satz netto gemeint ist.

Frag außerdem über den Satz hinaus nach allem, was er nicht enthält: Rezeptversicherung, Zuzahlungsinkasso, Privatabrechnung, Vorab-Rezeptprüfung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Das ist die Rechnung für das Zentrum; was deine Software selbst kostet, steht getrennt davon im Preisvergleich der Praxissoftware.

Vorfinanzierung und das BGH-Urteil vom Februar 2025

Praxen nennen uns die schnelle Auszahlung regelmäßig als eigentlichen Grund, überhaupt mit einem Zentrum zu arbeiten, teils aus echter Liquiditätsenge, teils schlicht, weil es bequemer ist als das Warten auf den Zahlungslauf der Kassen. Ein reines Vertriebsargument ist die Vorfinanzierung also nicht.

Technisch funktioniert das über eine Abtretung: Du trittst deine Forderung gegen die Krankenkasse an das Rechenzentrum ab, das dir dafür früher Geld überweist und sich seinerseits refinanziert. Genau an dieser Konstruktion hat der Bundesgerichtshof eine Grenze gezogen.

Im Urteil vom 6. Februar 2025 (IX ZR 182/23) hat der BGH entschieden, dass die Abtretung von Ansprüchen der Leistungserbringer gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum nichtig ist, sofern der Leistungserbringer dem Rechenzentrum eine Weiterabtretung ausdrücklich oder stillschweigend gestattet. Die Begründung im Kern: „Eine Nutzung der den Rechenzentren zugänglich gemachten Daten als Kreditunterlage für ihre Refinanzierung ist von § 302 SGB V nicht gedeckt.“

Der Hintergrund ist der Sozialdatenschutz: In deinen Abrechnungsdaten stecken Gesundheitsdaten deiner Patienten. Das Sozialgesetzbuch gibt sie nur für bestimmte Zwecke frei, und die Refinanzierung eines Rechenzentrums gehört nicht dazu.

Für dich lohnt ein Blick in den eigenen Vertrag: Ist dort eine Weiterabtretung deiner Forderungen erlaubt? Und wie handhabt dein Anbieter das seit dem Urteil? Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Absatz nicht; bei Zweifeln gehört der Vertrag zu jemandem, der ihn juristisch prüfen darf.

Absetzungen: Ist wirklich das Abrechnungszentrum schuld?

Wenn Geld gekürzt wird, richtet sich der Unmut fast reflexhaft gegen das Abrechnungszentrum, schließlich hat es das Rezept in der Hand gehabt. In der Praxis zeigt sich allerdings regelmäßig, dass die Ursache schon auf der Verordnung liegt: fehlende oder unplausible Angaben, ein zu später Behandlungsbeginn, eine Unterbrechung ohne dokumentierten Grund.

Deshalb taucht die Verordnungs- oder Rezeptprüfung in nahezu jedem unserer Herstellerinterviews auf. Die Prüfungen unterscheiden sich allerdings deutlich, vor allem darin, wann sie greifen. iPrax beschreibt eine dreistufige Taxierungsprüfung vor, während und nach der Behandlung. Optica Viva prüft vor der Abrechnung auf Kriterien der Heilmittelrichtlinie und auf Tarifänderungen. synaptos zeigt Unstimmigkeiten an und lässt die Übermittlung erst zu, wenn sie korrigiert sind. Proleos⁺ prüft, bevor die Verordnung eingereicht wird.

Eine Prüfung, die erst beim Einreichen anspringt, hilft dir weniger als eine, die den Fehler bemerkt, während der Patient noch vor dir steht. Der größte Hebel liegt allerdings noch davor, bei der Prüfung der Verordnung am Empfang. Die Software ist erst die zweite Verteidigungslinie. Ob das bei dir überhaupt ein Problem ist, siehst du am ehesten in den Auswertungen deiner Software; wie man da systematisch herangeht, steht im Beitrag zum Praxiscontrolling in der Physiotherapie.

Umgekehrt ist die Leistung des Zentrums beim Widerspruch ein echtes Auswahlkriterium. ADH sagt zu, unzulässige Absetzungen ohne zusätzliche Kosten anzufechten. Frag konkret nach, wer den Einspruch schreibt, ob er extra kostet und wie du über den Ausgang informiert wirst.

Wechsel: was wirklich daran hängt

Am Wechsel hängen drei Dinge, die im Kündigungsschreiben nicht vorkommen.

  • Die Schnittstelle. Kläre vor der Kündigung mit deinem Softwareanbieter, ob das neue Zentrum digital angebunden ist. Fällt die Antwort negativ aus, entscheidest du mit dem Zentrum zugleich über deinen Arbeitsablauf. Lass dir dann genau zeigen, wie die Übergabe stattdessen läuft.
  • Der Übergang im laufenden Quartal. Rezepte, die bereits taxiert und eingereicht sind, laufen beim alten Zentrum weiter, inklusive Rückläufer und Absetzungen. Du hast eine Zeit lang zwei Ansprechpartner und zwei Portale.
  • Die Bindung. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist stehen bei kaum einem Anbieter öffentlich auf der Seite. Das ist die Zahl, die du im Angebot als erstes suchen solltest.

Hängt am Wechsel des Zentrums ohnehin ein neues Programm, lohnt der Blick in unsere Übersicht zum Softwarewechsel in der Physiotherapie. Dort steht, welche Anbieter die Datenübernahme selbst übernehmen.

Weitere Praxissoftwares und ihre Abrechnungswege

Die folgenden Angaben stammen aus den Antworten der Hersteller auf unseren Fragenkatalog. Zwei Anbieter haben nicht geantwortet, auch das steht hier.

  • Data-Cur ist auf die Selbstabrechnung ausgelegt: „Wir sind selber auch keines, die Kunden rechnen selber und direkt mit den Krankenkassen ab.“
  • Lemniscus richtet sich an privat liquidierende Praxen; Inkasso und Forderungsmanagement laufen über das PAS Dr. Hammerl Abrechnungszentrum.
  • MD Therapie hat eine bidirektionale Schnittstelle zum Abrechnungsservice der Bank für Sozialwirtschaft; die Absetzungsübersicht steht nach Herstellerangabe nur für Abrechnungen über BFS zur Verfügung, bei Bedarf lässt sich aber mit jedem anderen Dienstleister abrechnen.
  • MedHQ setzt auf Selbstabrechnung; eine Datenlieferung an spezielle Abrechnungsdienstleister erfolgt nach Herstellerangabe nicht.
  • PraxWin kooperiert mit der Abrechnungsstelle Mittelrhein, lässt die Wahl aber frei; Verordnungen werden erfasst und elektronisch übermittelt.
  • principa gibt an, alle gängigen Abrechnungsprofile mitzubringen.
  • TheraTop baut die Anbindung auf Zuruf: „Nennen Sie uns Ihr Wunschabrechnungszentrum und wir kümmern uns um eine Anbindung.“ Die Auswahl ist damit frei, kann aber Zeit brauchen, wenn die Anbindung erst entsteht.
  • Zu Buchner und THEORG liegt uns zu diesem Fragenblock bislang keine Rückmeldung vor. Für Buchner gibt es allerdings einen Hinweis von der anderen Seite: ARNI bündelt Starke Praxis von Buchner als eigenes ARNI-Paket.

Häufige Fragen

Welcher Abrechnungsdienstleister hat die höchste Abrechnungsquote und die wenigsten Rückläufer?

Diese Frage lässt sich seriös nicht beantworten, weil kein Anbieter belastbare Zahlen dazu veröffentlicht. Die hier genannten Zentren werben durchweg mit der Vermeidung von Absetzungen. Eine geprüfte Quote weist keines von ihnen aus. Stell die Frage deshalb im Verkaufsgespräch anders: Lass dir zeigen, welche Prüfschritte vor der Einreichung stattfinden, wer bei einer Absetzung Widerspruch einlegt, ob das extra kostet und wie du den Ausgang mitbekommst. Diese Antworten kannst du vergleichen, eine Quote ohne Methodik nicht.

Welcher Anbieter hat die verständlichste Abrechnung?

Verständlichkeit hängt weniger am Zentrum als am Portal, in dem du die Abrechnung siehst. Nachvollziehbar wird es dort, wo du zu jedem Rezept den Status, den Differenzbetrag und den Absetzungsgrund findest, im besten Fall mit dem Bild des abgerechneten Rezepts dazu. Genau das ist ein Unterschied zwischen den Anbietern: RZH nennt Differenzmanagement und Beleg-Images im Kundenportal, Optica führt Absetzungsübersichten in MeinOptica, und Proleos⁺ spielt das abgerechnete Rezeptbild zurück in die Software. Lass dir das Portal vor Vertragsschluss zeigen.

Ist ein Abrechnungszentrum dasselbe wie eine Abrechnungsstelle?

Im Sprachgebrauch ja. „Abrechnungszentrum“, „Abrechnungsstelle“, „Rechenzentrum“ und „Abrechnungsdienstleister“ meinen dieselbe Sache, und die Anbieter selbst benutzen die Begriffe gemischt. Im Firmennamen findest du jede Variante. Eine rechtliche Unterscheidung gibt es nicht, § 302 SGB V spricht schlicht von Abrechnungsstellen. Entscheidend ist allein, ob der Dienstleister die Kassenabrechnung übernimmt oder ausschließlich Privatrechnungen.

Was passiert mit den Patientendaten, die ich an ein Abrechnungszentrum gebe?

Sie unterliegen dem Sozialdatenschutz, den der Abschnitt zum BGH-Urteil weiter oben ausführt. Für den Alltag sind daraus drei Punkte wichtig: Lass dir zeigen, wie das Zentrum die Daten überträgt und wo es sie speichert, kläre, ob und an wen es sie weitergeben darf, und sieh im Vertrag nach, ob eine Abtretung deiner Forderungen an Dritte erlaubt ist. Wer hier ausweicht, sagt dir schon einiges über die spätere Zusammenarbeit.

Fazit

Die Reihenfolge deiner Entscheidung kostet dich am Ende mehr als der Prozentsatz. Wer das Zentrum zuerst aussucht und die Software als gegeben hinnimmt, landet schnell beim Papierweg und zahlt ihn mit Arbeitszeit, die in keiner Gebührentabelle auftaucht.

Die wichtigste Frage geht deshalb an deinen Softwareanbieter: Welche Zentren sind digital angebunden, und was passiert bei allen anderen? Womit die Programme jeweils arbeiten, steht oben in der Tabelle. Den ganzen Funktionsumfang findest du im Vergleich der Physiotherapie Software.